Änderungen Grundstücksrechtschutzversicherung

Änderung der Grundstücksrechtschutzversicherung

Ab 1. Juli 2017 gelten für die Gründstücksrechtschutzversicherung folgende Änderungen:

  • Mediation: Aufnahme einer zwingenden Mediation bei nachbarschaftsrechtlichen Streitigkeiten.
    Der Versicherer übernimmt bis zu 10.000 € je Mediation und der Selbstbehalt findet hier keine Anwendung.

  • Eine Erhöhung des generellen Selbstbehalts von 250 € auf 500 € je Rechtschutzfall.

  • Der neue Selbstbehalt in Höhe von 500 € gilt auch für Streitigkeiten aus dem Bereich des Nachbarschaftsrecht. Derzeit liegt dieser bei 10 Prozent der versicherten Kosten, mindestens jedoch 400 € und max. 800 € je Rechtschutzfall

Nähere Informationen finden Sie in der Mitgliederzeitschrift April 2017.

Das neue


Bei Fragen oder näheren Informationen können Sie sich aber auch an Ihren Gemeinschaftsleiter oder direkt an den Landesverband

wenden.